Allgemeinen Geschäftsbedingungen Incanto-Events

Incanto-Events
Torsten Looschke
Mittelstrasse 43 a
D-66126 Saarbrücken
Mobil: +49 (0) 173 66 28 642

Nachfolgend Incanto genannt:

1. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftbedingungen werden durch die Unterzeichnung eines Auftrages / Vertrages vom jeweiligen Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.

2. Beschreibung der Dienstleistung
Die jeweilige Dienstleistung und der Mietgegenstand sind schriftlich festzulegen.

3. Räumlichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich soweit nicht anders vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 3 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mind. 230V / 16 A Stromversorgung (bei Großveranstaltungen16/32 A Drehstrom) bereit zu stellen.

4. Angebote
Angebote sind generell freibleibend und, wenn nicht anders von uns vereinbart, 14 Tage gültig.

5. Aufträge und Zahlungsbedingungen
Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Wurden keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, ist der gesamte Betrag am Tage der Veranstaltung und unmittelbar vor der Veranstaltung in bar an uns zu zahlen.

6. Storno seitens des Mieters/Auftraggebers
Bei Stornierung eines rechtsgültigen Auftrags durch den Auftraggeber bis eine Woche vor dem Veranstaltungstag, behalten wir uns das Recht der Berechnung eines Verdienstausfalls in Höhe von 30% des Gesamtauftragvolumens vor. Danach werden 50% des Gesamtauftragsvolumens als Verdienstausfall berechnet.

7. Storno einer Veranstaltung unsererseits
Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags durch Incanto entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich an uns gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Bei der Stornierung eines rechtsgültigen Auftrags bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin durch Incanto, verpflichtet sich Incanto die entstandenen Mehrkosten für einen gleichwertigen Ersatz zu übernehmen. Diese Kosten dürfen den gesamten Auftragswert für diesen bestimmten Veranstaltungstermin nicht übersteigen. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

8. Eigentumsvorbehalt
Gemietete und geliehene Ware/Technik bleibt unser Eigentum. Gemietete Ware/Technik darf nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben werden.

9. Haftung
Der Mieter/Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags, die Ware/Technik in einem äußerlich und technisch einwandfreien Zustand erhalten zu haben und haftet für alle an der Ware/Technik entstandenen Schäden. Der Mieter benutzt alle Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Incanto haftet nicht für Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges, die auf eine mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstands zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Auftraggeber.

10. GEMA und GEZ
Der Mieter oder Auftraggeber einer jeder Veranstaltung erklärt mit dem Unterzeichnen des jeweiligen Auftrags/Vertrags, sämtliche anfallenden Gebühren entrichtet zu haben, sowie die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden, soweit Notwendigkeit dafür besteht, angemeldet zu haben. Dieses betrifft insbesondere GEMA/GEZ, die Anmeldung mit Bestätigung bei den jeweiligen städtischen und kommunalen Ämtern und die Erfüllung derer Auflagen.

11. Datenschutzerklärung
Der Mieter/Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen, gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Über Gagen und Mietpreise ist Stillschweigen zu wahren.

12. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz von Incanto in Saarbrücken. Deutsches Recht ist anzuwenden.